Praxisordnung

  1. In der Zahnärztlichen Privatpraxis Malik Alicja werden Prozeduren eingehalten, die den Patienten erstklassiges Leistungsniveau, sowohl bei gesundheitlichen Dienstleistungen, als auch bei der Einhaltung der Patientenrechte, die mit der Geheimhaltung von persönlichen Daten und Informationen über den Gesundheitszustand, der Art und dem Bereich der erbrachten medizinischen Leistungen verknüpft sind, gewährleisten. Die Daten der Patienten werden gesammelt, für Behandlungszwecke aufbewahrt und haben strikt vertraulichen Charakter. Sie werden durch spezielle Computersoftware gesichert und die Mitarbeiter der Zahnärztlichen Privatpraxis  Malik Alicja unterliegen dem Berufsgeheimnis. Die Einhaltung der Patientenrechte gewährleistet die Praxisordnung der Zahnärztlichen Privatpraxis Malik Alicja, worin Informationen über den Verlauf der Erbringung der medizinischen Leistungen in der Einrichtung, über Patientenrechte, über die Pflichten des medizinischen und nichtmedizinischen Personals und über die angewandten Prozeduren, die ein hohes Niveau der erbrachten Leistungen gewährleisten, enthalten sind.
  2. Beim ersten Zahnarztbesuch werden die Patienten gebeten, einen Diagnostik-Fragebogen auszufüllen, der uns Informationen über ihren Gesundheitszustand liefert. Die Anwendung dieser Prozedur soll dem Patienten Sicherheit während der Erbringung der medizinischen Leistungen gewährleisten, da der Zahnarzt dadurch die Möglichkeit hat, grundlegende Informationen über seinen Gesundheitszustand zu gewinnen, die während der zahnärztlichen Behandlung relevant sein könnten.
  3. Bei zahnärztlichen Behandlungen mit chirurgischem Charakter wird eine zusätzliche ärztliche Befragung durchgeführt, um detaillierte Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten zu gewinnen. Sie zielt darauf ab, den Arzt über Krankheiten in Kenntnis zu setzen, die zusätzliche Risiken während der Behandlung nach sich ziehen könnten. Die gesammelten Informationen sind auch für die Wahl der Behandlungsmethoden, der Art der Anästhesie und der anzuwendenden Medikamente ausschlaggebend.
  4. In der Zahnärztlichen Privatpraxis  Malik Alicja hat der Patient vor Beginn der Behandlung immer die Möglichkeit, Näheres über die Behandlung zu erfahren und sich fachkundig beraten zu lassen. Die Pflicht, die Patienten über die mit der Behandlung verknüpften Risiken entsprechend zu informieren, ergibt sich aus den Vorschriften über den Arztberuf sowie aus dem Gesetz über die Einrichtungen des Gesundheitswesens. Nachgekommen wird dieser Pflicht dadurch, dass die Patienten auf mögliche ungünstige Nachfolgen und Komplikationen hingewiesen werden. Diese Information betrifft in der Regel Nachfolgen, die für den jeweiligen Eingriff üblich und typisch sind. Darüber hinaus wird der führende Arzt immer die vom Patienten vorgebrachten Zweifel klären und ihm alle mit der geplanten zahnärztlichen Behandlung verknüpften Fragen beantworten, indem er ihm verständliche Informationen über den Gesundheitszustand, über die Diagnose, über die vorgeschlagenen und möglichen diagnostischen- und Behandlungsmethoden, über die vorauszusehenden Folgen ihrer Anwendung bzw. Unterlassung, über die Behandlungsergebnisse und über die zu erwartende Prognose erteilt. Zu bedenken ist jedoch, dass der Arzt ohne bestehendes besonderes Interesse seitens des Patienten keine Pflicht hat, ihn über sämtliche, überhaupt mögliche Nachfolgen des Eingriffes zu informieren, die jedoch für die jeweilige Behandlung unvorhersehbar, untypisch und wenig wahrscheinlich sind und statistisch gesehen, sehr selten auftreten. Das könnte sich negativ auf die Psyche des Patienten auswirken und die Durchführung der Behandlung erschweren. Patienten, die komplizierteren Behandlungen unterzogen werden, wie Einsatz von Implantaten oder Wurzelbehandlung erhalten im Vorab eine schriftliche Information über den Eingriff und voraussichtliche Begleitrisiken. Bei Bedarf erhalten sie auch schriftliche Empfehlungen für die Nachbehandlung, z.B. hinsichtlich der entsprechenden Hygienisierung nach Einsatz von Implantaten.
  5. Eine Bestätigung für die Einhaltung hoher Behandlungsstandards und für die Sorge um die Zufriedenheit des Patienten ist auch die Garantie, die die Zahnärztliche Privatpraxis  Malik Alicja für die in unserer Einrichtung erbrachten prothetischen Arbeiten erteilt. Im Rahmen dieser Garantie ist die Beseitigung sämtlicher technischen Mängel am Zahnersatz möglich. Eine Vorbedingung für die Inanspruchnahme der Garantie ist jedoch eine alle 6 Monate durchzuführende Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Hygiene durch den Patienten.
  6. 1. Die Garantie betrifft allerdings nicht die Ergebnisse der Behandlung selbst, da diese nicht garantierbar sind und da eine solche Möglichkeit gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das Behandlungsergebnis hängt nämlich von vielen Faktoren ab, unter anderem von den Regenerationsfähigkeiten des Patienten ab, die individuell und unvoraussehbar sind. Zu berücksichtigen ist, dass der Arzt verpflichtet ist, sich bei der Behandlung des aktuellen medizinischen Wissenstands zu bedienen, um die Krankheit bekämpfen zu können, die Leistungsfähigkeit des Organismus zu verbessern und Krankheiten vorzubeugen. Obzwar er keine Garantie für die Behandlungsergebnisse übernehmen kann, ist die Behandlungsweise nach solchen Standards die beste Absicherung für den Patienten. Um die Sicherheit der Wirksamkeit der Behandlung zu optimieren, schlagen wir bei erhaltenden zahnärztlichen Behandlungen eine vertragliche Vereinbarung vor, dass die Dauerhaftigkeit der angewandten Füllungen bei nicht weniger als bei einem Jahr liegt. Diese Haltbarkeitsfrist kann für ein weiteres Jahr verlängert werden, jedoch unter der Vorbedingung, dass sich der Patient alle 6 Monate einer Kontrolluntersuchung in der Einrichtung unterzieht, für die Zahnhygiene sorgt und sich bei Bedarf der Fluoridierung und Hygienisierung in unserer Praxis unterzieht. Der Patient hat dadurch die Möglichkeit, sich im Falle eines Verlustes der Plombe vor Ablauf der Haltbarkeitsfrist im Rahmen desselben Vertrages behandeln zu lassen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Die Verträge für erhaltende zahnärztliche Behandlungen haben üblicherweise eine mündliche Form, was jedoch keinesfalls ihren verbindlichen Charakter beeinträchtigt.
  7. Ein Patient, dessen Rechte während der Erbringung der medizinischen Leistungen verletzt worden sind, hat das Recht, mündliche bzw. schriftliche Beschwerde beim Leiter der Einrichtung einzulegen.

Stomatologia Malik
Bulwar Ikara 10D (Pasaż)
Wrocław 54-129

Vertrag mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ)